Bollwerk107 – Die Event-Location in Moers

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verwender / Anbieter:

VFJK e.V. (Verein zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Wesel e. V.)

vertreten durch den Vorstand,

dieser wiederum vertreten durch die Geschäftsführerin,

Frau Wenke Seidel

Zum Bollwerk 107

47441 Moers

Telefon: 02841/169 257 – 0

Fax: 02841/169 257 – 9

E-Mail: info@bollwerk107.de

Website: www.bollwerk107.de

2. Anwendungsbereich der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher_innen (nachfolgend als

Kunden bezeichnet) und dem Verein zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Wesel e.V. (VFJK e.V.).

2.1 Vertragspartner

Die Veranstaltungen des VFJK e.V. finden im Kulturzentrum Bollwerk 107 und anderen Orten statt. Erwirbt der Kunde vom VFJK

e.V. ein Ticket, ist der VFJK e.V. Vertragspartner. Darüber hinaus unterliegen die Besucher_innen aller Veranstaltungen es VFJK

e.V. den Verhaltensbedungen, wie sie in Ziff. 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.

Davon ausgenommen sind lediglich sog. Fremdveranstaltungen, die als solche im Rahmen des Ticketverkaufs gekennzeichnet

sind. Bei diesen Fremdveranstaltungen vermittelt der VFJK e.V. lediglich Eintrittskarten und/oder andere Leistungen im Auftrag

und Namen des jeweiligen Veranstalters und stellt diese in Rechnung. Durch den Kauf von Tickets besonders gekennzeichneter

Fremdveranstaltungen wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter abgeschlossen. Über diesen

ist der Veranstalter verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltungen bzw. Leistungen. Bei

Fremdveranstaltungen gelten darum die hier ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Dennoch unterliegen auch die Besucher_innen von Fremdveranstaltungen den Verhaltungsregeln in Ziff. 4 dieser allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

2.2 Gültigkeit

Von den oben genannten Fremdveranstaltungen abgesehen gelten die hier ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen

für jedes Geschäft zwischen dem VFJK e. V. und dem Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden

keine Anwendung.

Bei diesen Geschäften handelt es sich insbesondere (die Aufzählung ist nicht abschließend) um:

ÎÎ den Kauf von Tickets für Veranstaltungen

ÎÎ das Verhalten des Kunden im Rahmen der Veranstaltungen ,

wie sie in Ziff. 4 dieser allgemeinen Bedingungen aufgeführt sind.

3. Ticketverkauf

Alle Veranstaltungsangebote in den Veröffentlichungen des VFJK e.V. stellen lediglich

Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Verträge zwischen dem VFJK e. V.

und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den VFJK e. V.,

etwa durch den Verkauf eines Tickets, zustande.

3.1 Ticketpreise

Die Ticketpreise können den jeweiligen Veröffentlichungen entnommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Angaben

dort keine verbindlichen sind. Im Zweifelsfall gelten die Preise auf dem Ticket. Sollte die Veranstaltung mehrwertsteuerpflichtig

sein, verstehen sich die Preiseinklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungsgebühren

und/oder Portogebühren sind nicht im Preis enthalten und können noch hinzukommen.

3.2 Prüfungspflichten des Kunden

Beim Erhalt des Tickets sind die Kartenaufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) sofort zu überprüfen.

Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

3.3 Ermässigungen, Behinderte

Für einen Teil der vom VFJK e. V. angebotenen Veranstaltungen werden reduzierte Eintrittspreise für ausgewiesene Gruppen gewährt.

Ein Anspruch auf reduzierte Eintrittspreise bei einer bestimmten Veranstaltung besteht nicht. Die Berechtigung im Sinne

des Satzes 1 von Ziff. 3.3 ist am Einlass durch Vorlage entsprechender Originaldokumente nachzuweisen. Der Nachweis ist auch

bei Besuch der jeweiligen Veranstaltung mitzuführen. Kann die Berechtigung nicht nachgewiesen werden, ist der

VFJK e.V. berechtigt, von den Kunden die Differenz zum regulären Eintrittspreis nachzufordern. Behinderte zahlen, sofern nicht

anders angegeben, den vollen Eintrittspreis. Die ausgewiesene Begleitperson erhält freien Eintritt.

3.4 Programmänderungen

Programm- und Besetzungsänderung sowie die Veränderung von Anfangszeiten oder eine Verlegung des Veranstaltungsortes

berechtigt dann nicht zur Rückgabe der gekauften Tickets, wenn die Änderung dem Kunden nach folgenden Kriterien

zumutbar ist:

Die Veränderung der Anfangszeit ist zumutbar, wenn es sich um eine Verschiebung von maximal

zwei Stunden am selben Tag handelt.

Die Verlegung des Veranstaltungsortes ist zumutbar, wenn der alternative Ort nicht weiter als fünf Kilometer entfernt von dem ursprünglichen

Veranstaltungsort liegt und der alternative Veranstaltungsort adäquat ist. Eine Programmänderung ist dann zumutbar,

wenn die Änderungen nicht mehr als 25 % des Programms betrifft.

Sollten die Änderungen ausnahmsweise trotz der oben genannten Zumutbarkeitskriterien für den Kunden unzumutbar sein,

hat der Kunde dies darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Muss eine Programm- oder Besetzungsänderung oder eine

Veränderung von Anfangszeiten oder die Verlegung des Veranstaltungsortes erfolgen und ist diese dem Kunden nicht zumutbar,

so ist die Erstattung des Ticketpreises nur möglich, wenn das Ticket vor stattgefundener Veranstaltung zurückgegeben wird.

3.5 Kartenverlust

Für verlorene Eintrittskarten und nicht besuchte Veranstaltungen wird vom VFJK e. V. kein Ersatz geleistet.

3.6 Platzwahl

Bei bestuhlten Veranstaltungen besteht freie Platzwahl. Nach Beginn einer Veranstaltung erlischt bei bestuhlten Veranstaltungen

das Anrecht auf einen Sitzplatz.

3.7 Verspäteter Einlass

Zu spät kommende Besucher_innen können nur Einlass finden, wenn dadurch die Veranstaltung nicht gestört wird. Es besteht

in diesen Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

3.8 Verlassen der laufenden Veranstaltung

Beim Verlassen der Veranstaltungsräumlichkeiten verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

3.9 Reservierungen

Reservierungen kann der VFJK e. V. nicht annehmen.

3.10 Weiterverkauf von Eintrittskarten

Die Tickets sind nicht personengebunden und somit übertragbar. Der Erwerb von Tickets zum Zwecke des Weiterverkaufs ist jedoch

grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des VFJK e.V. Auch auf

dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der VFJK e.V. bzw. eine von ihm beauftragte Person oder Firma zum Verkauf von

Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

3.11 Tickets im Internetverkauf oder Verkauf durch Versand

Der VFJK e. V. bietet auch Ticketverkauf über das Internet an. Der entsprechende Link findet sich auf der Website

www.bollwerk107.de

Auf die dort angebotenen Freizeitgestaltungen, bei denen sich der VFJK e. V. verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten

Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, findet gemäß § 312 b Abs. 3 Ziffer 6 BGB

das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen keine Anwendung.

4. Verhaltenskodex im Bollwerk 107

Sämtliche Besucher_innen von Veranstaltungen im Bollwerk 107 haben folgenden Verhaltenskodex zu beachten:

ÎÎ Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

ÎÎ Das Rauchen ist in Bollwerk 107 nicht gestattet.

ÎÎ Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden.

ÎÎ Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

ÎÎ Das Mitbringen von eigenen Getränken und Essen ist nicht gestattet.

ÎÎ Das Mitbringen von Waffen und als Waffen zu nutzenden Gegenständen ist nicht gestattet.

ÎÎ Das Mitbringen von Stiften und Spraydosen ist nicht gestattet.

ÎÎ Bild, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

ÎÎ Es ist ohne vorherige Zustimmung des VFJK e.V. nicht erlaubt im Bollwerk 107 und dem dazugehörigen Freigelände

sowie bei anderen Veranstaltungen des VFJK e.V. gewerbliche Aktivitäten (Marketing, Kartenverkauf usw.) zu betreiben.

Bei Zuwiderhandlungen ist der VFJK e. V. berechtigt, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen,

Anweisungen zu erteilen und/oder Hausverbote auszusprechen.

5. Haftung

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der VFJK e.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Ferner haftet der VFJK e.V. bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit. Im allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

6. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

6.1

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig

festgestellt, unbestritten oder vom VFJK e.V. anerkannt sind.

6.2

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt,

als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Open-Air Veranstaltungen

Grundsätzlich finden die Open-Air Veranstaltungen des VFJK e.V. auch bei schlechtem Wetter statt.

Die Kunden sind aufgefordert, sich wetterfest zu kleiden. Sollte es im Einzelfall aufgrund von extremen Wetterbedingungen

nicht möglich sein (als solche gelten Sturm, Erdbeben, Hochwasser oder andere Naturgewalten) die Veranstaltung durchzuführen,

behält sich VFJK e.V. vor, die Veranstaltung zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund von Naturgewalten abgesagt

oder verlegt werden, informiert der VFJK e.V. darüber auf der Website www.bollwerk107.de.

8. Datenschutzerklärung

Die vom Kunden übermittelten Daten werden vom VFJK e. V. streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte

erfolgt nicht. Sofern der Kunde über das Internet Daten übermittelt – im Rahmen des online Ticketkaufes – werden die Bestelldaten

verschlüsselt und gesichert übertragen. Der VFJK e. V. übernimmt jedoch keine Haftung für die Datensicherheit während

dieser Übertragung über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen

Zugriff Dritter auf Dateien der Internetpräsenz.

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben die Kunden des VFJK e. V. ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über deren gespeicherte

Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung

oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten gibt

der Datenschutzbeauftragte des VFJK e.V.

Auskunft:

VFJK e. V.

Wenke Seidel

Zum Bollwerk 107

47441 Moers

Telefon : 02841/169257 – 0

Fax: 02841/169257 – 9

E-Mail: info@bollwerk107.de

9. Bild- und Tonaufnahmen

Mit dem Betreten einer Veranstaltung des VFJK e.V. erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen

des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen

Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen

von Ton-, Foto-, Filmund Videoaufnahmen durch Besucher_innen ist, sofern keine besondere Genehmigung vorliegt,

grundsätzlich untersagt.

10. Keine Garantie

Die Angaben des Onlineauftritts und sonstiger Werbemaßnahmen (Flyer, Plakate, Anzeigen, etc.) des VFJK e. V. sind unverbindliche

Informationen. Für die dort gemachten Angaben und Daten wird keine Garantie übernommen.

11. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit dem VFJK e. V. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG)

sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das Deutsche Recht, finden keine

Anwendung. Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Berechtigten zugerechnet

werden kann (Vertrag mit Verbraucher), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende

Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle

Rechtsstreitigkeiten über diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsgeschäfte mit dem VFJK e.V. der Sitz des VFJK e. V

vereinbart. Der VFJK e. V. ist aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder

ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten

nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt, sofern die

allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Die Hausordnung tritt mit dem Betreten des Geländes in Kraft .

Hausordnung

1. Es gilt das Jugendschutzgesetz. (siehe gesonderter Aushang)

2. Den Anordnungen der Mitarbeiter_innen und Ordner_innen des Bollwerk 107 ist auf dem Gelände

des Bollwerk107 Folge zu leisten.

3. Auf dem Gelände des Bollwerkes gilt Ausweispflicht. Auf Verlangen der Mitarbeiter_innen und

Order_Innen des Bollwerk 107 ist ein gültiges Ausweisdokument vorzuweisen.

4. Die Mitarbeiter_innen, die Besucher_innen und auch das Mobiliar der Einrichtung sind

respektvoll und pfleglich zu behandeln.

5. Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.

6. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

7. Das Mitführen und der Konsum von illegalen Rauschmitteln (nach Betäubungsmittelgesetz)

ist verboten. Selbiges gilt für Waffen und gefährliche Gegenstände.

8. Das Mitführen von Hunden ist grundsätzlich gestattet. Allerdings gilt unabhängig von Größe und

Rasse des Hundes eine Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände des Bollwerk 107.

9. Im Gebäude und auf dem Gelände Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen,

Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen,

ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis gestattet.

10. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, Einrichtungsgegenstände oder Wege zu beschriften, zu bemalen

oder zu bekleben. Ebenfalls verboten ist das Verteilen von Konfetti –

Sachbeschädigungen werden zur Anzeige gebracht.

11. Beim Aufenthalt auf dem Außengelände ist ab 22:00 Uhr die Lautstärke auf ein

Minimum zu reduzieren.

12. Bei Zuwiderhandlungen und bei versuchter Täuschung erfolgt die Verweisung vom Gelände.

Insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns vor,

Hausverbote auszusprechen und/oder die zuständigen Behörden/Polizei zu informieren.