VFJK e. V. / Bollwerk 107
Zum Bollwerk 107 (ehem. Hombergerstr. 107)
47441 Moers
Mit der Bahn:
Mit dem Bus:
Mit dem Auto:
1. Autobahnkreuz A 40 / A 57 Moers
An der Abfahrt Moers die Autobahn verlassen und an der Ampel rechts auf die Krefelder Straße abbiegen. Dann an der zweiten Ampel rechts in die Venloer Str. Richtung Duisburg fahren. Der Umgehungsstraße folgen und an der dritten Ampel links in die Düsseldorfer Str. in Richtung Moers abbiegen. Dem Straßenverlauf geradeaus folgen und an der fünften Ampel rechts in die Homberger Str. fahren. Nach nur 50 Metern an der Ampel direkt wieder links in die Vinzenzstr. einbiegen und den weißen Bollwerk Schildern bis zu den Parkplätzen des Bollwerk 107 folgen.
2. Autobahnausfahrt (nur aus Richtung Duisburg) A 40 Rheinhausen / Moers-Ost
Ausfahrt 10 Richtung Moers-Ost nehmen. Von der Autobahnabfahrt circa 2,5 Kilometer geradeaus fahren. An der Ampelkreuzung links in die Essensberger Straße abbiegen. Geradeaus über den Kreiverkehr fahren und an der nächsten Ampel direkt wieder links in die Vinzenzstr. einbiegen. Am Bahnhof vorbei fahren und den weißen Bollwerk Schildern bis zu den Parkplätzen des Bollwerk 107 folgen.
3. Autobahnausfahrt A 42 Duisburg Baerl
Die Autobahnabfahrt 2 Moers-Nord abfahren und sich rechts haltend Richtung Moers/Rheinberg weiter fahren. kommend rechts auf die Verbandsstr. abbiegen. An der kommenden Kreuzung rechts auf die Rheinberger Straße abbiegen. Circa 5 Kilometer geradeaus halten. Danach an der Ampelkreuzung am Bahnhof rechts in die Vinzenzstr. einbiegen und den weißen Bollwerk Schildern folgen bis zu den Parkplätzen des Bollwerk 107 folgen.
Parken:
auf dem Gelände des Bollwerk 107 stehen 55 Parkplätze zur Verfügung. Geparkt werden darf auf der linken Seite des Geländes entlang des Zauns. Sollten diese Plätze belegt oder das Tor zum Gelände geschlossen sein, parkt bitte auf dem P&R Parkplatzes des Bahnhofes.
Dieser ist kostenfrei zu nutzen:
Mo.-Fr. ab 19 Uhr
Sa. ab 16 Uhr und
So. ganztägig
Parken Verboten:
Das Parken ist entlang des gesamten Gebäudes und am Ende des Geländes (Schotterfläche) aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Die Feuerwehr muss ungehindert bis zur Rampe am Ende des Gebäudes durchfahren können. Wir behalten uns vor alle Fahrzeuge, die nicht auf der Zaunseite parken ggf. kostenpflichtig abzuschleppen.